spacer
ÖSTERREICHISCHE ZAHNÄRZTEKAMMERSitemapImpressum
created with pixelwings
spacer   spacer spacer spacer
spacer logo spacer
spacer    
Landeszahnärztekammern OK
 
spacer
line
WIR ÜBER UNS
line
line
ABRECHNUNGSSTELLE
line
ÖZZ
line
NÖZZ
line
AMTLICHE MITTEILUNGEN
line
AKTUELLES
line
DATEN & ZAHLEN
line
ZAHNÄRZTESUCHE
line
NOTDIENSTE
line
DOWNLOADCENTER
line
NÖFA
line
LINKSAMMLUNG
line
ASSISTENTINNEN AUSBILDUNG
line
TERMINE
line
AUSSCHREIBUNGEN + INVERTRAGNAHMEN
line
PATIENTENINFO
line
APOLLONIA 2020
line
MITGLIEDERSERVICE
line
JOBBöRSE
line
KLEINANZEIGEN
line
spacer
spacer

DIE LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR NÖ


Die Landeszahnärztekammer für Niederösterreich wurde auf Grund des am 1.1.2006 in Kraft getretenen Zahnärztekammergesetzes mit gleichem Datum als Interessenvertretung der im Bundesland Niederösterreich berufstätigen Angehörigen des zahnärztlichen Berufes (Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Zahnärzte – Dres.med.dent., Dentisten) in St. Pölten eingerichtet.

Die Landeszahnärztekammern haben einen bestimmten gesetzlich normierten Aufgabenbereich, weitere Zuständigkeiten können seitens der Österreichischen Zahnärztekammer übertragen werden. Jeder Zahnarzt in Österreich ist Mitglied der Österreichischen Zahnärztekammer und gehört einer Landeszahnärztekammer zu, die diesen in allen Angelegenheiten betreut.

Mit Ausnahme der Dentisten sind die Kammermitglieder gegenüber dem bei der jeweiligen Ärztekammer des entsprechenden Bundeslandes eingerichteten Wohlfahrtsfonds beitragspflichtig bzw. leistungsberechtigt. Das Mitbestimmungsrecht der Zahnärzte wird durch die Entsendung von Vertretern der Landeszahnärztekammern in die Organe des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern verwirklicht.

Den Landeszahnärztekammern obliegt die Besorgung der Geschäfte der Österreichischen Zahnärztekammer von regionaler Bedeutung:

Dazu gehören insbesondere:

Standesführung, Niederlassung – Stellenplan, Vereinbarung und Organisation des zahnärztlichen Notdienstes (Wochenend - und Feiertagsdienst), Kollegiale Schlichtung, Patientenschlichtung, Beitragseinhebung, Aus- und Fortbildung von zahnärztlichen Assistentinnen, Fort- und Weiterbildung von Zahnärzten, interne Organisation und Personalführung, Einrichtung von wirtschaftlichen Einrichtungen, Entsendung von Vertretern in die Gremien der Ärztekammer (Wohlfahrtsfonds) und sonstige Landesorganisationen.


Die Landeszahnärztekammern besitzen Finanz- und Personalhoheit und eine weitgehende Vertragshoheit.

Die Landeszahnärztekammern werden nach außen vom gewählten Präsidenten bzw. im Verhinderungsfall vom Vizepräsidenten vertreten, die gemeinsam mit dem Finanzreferenten den Landesvorstand bilden. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Landesausschuss, der sich in Niederösterreich aus sieben gewählten Delegierten zusammensetzt.



MR DDr. Hannes Gruber
Präsident der LZÄK f. NÖ




Dr. Jörg Eidher
Leiter des Kammeramtes

spacer

MR DDr. Hannes Gruber
Präsident der Landeszahnärztekammer für NÖ


Mit dem folgenden Link können weitere Informationen über die Aufgaben und Tätigkeitsbereich der Landeszahnärztekammer für Niederösterreich eingesehen werden.

» Aufgaben und Tätigkeitsbereich

print» print page
spacer spacer spacer
 
       
spacer   spacer spacer  

 

spacer
Landeszahnärztekammer Niederösterreich- Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten, Tel: +43 (0) 5 05 11 - 3100 Fax: +43 (0) 5 05 11 - 3109
» office@noe.zahnaerztekammer.at