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Die Landeszahnärztekammer für NÖ

Die Landeszahnärztekammer für Niederösterreich wurde auf Grund des am 1.1.2006 in Kraft getretenen Zahnärztekammergesetzes mit gleichem Datum als Interessenvertretung der im Bundesland Niederösterreich berufstätigen Angehörigen des zahnärztlichen Berufes (Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Zahnärzte – Dres.med.dent., Dentisten) in St. Pölten eingerichtet.

Die Landeszahnärztekammern haben einen bestimmten gesetzlich normierten Aufgabenbereich, weitere Zuständigkeiten können seitens der Österreichischen Zahnärztekammer übertragen werden. Jeder Zahnarzt in Österreich ist Mitglied der Österreichischen Zahnärztekammer und gehört einer Landeszahnärztekammer zu, die diesen in allen Angelegenheiten betreut.

Mit Ausnahme der Dentisten sind die Kammermitglieder gegenüber dem bei der jeweiligen Ärztekammer des entsprechenden Bundeslandes eingerichteten Wohlfahrtsfonds beitragspflichtig bzw. leistungsberechtigt. Das Mitbestimmungsrecht der Zahnärzte wird durch die Entsendung von Vertretern der Landeszahnärztekammern in die Organe des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern verwirklicht.

Den Landeszahnärztekammern obliegt die Besorgung der Geschäfte der Österreichischen Zahnärztekammer von regionaler Bedeutung:

Dazu gehören insbesondere:

Standesführung, Niederlassung – Stellenplan, Vereinbarung und Organisation des zahnärztlichen Notdienstes (Wochenend - und Feiertagsdienst), Kollegiale Schlichtung, Patientenschlichtung, Beitragseinhebung, Aus- und Fortbildung von zahnärztlichen Assistentinnen, Fort- und Weiterbildung von Zahnärzten, interne Organisation und Personalführung, Einrichtung von wirtschaftlichen Einrichtungen, Entsendung von Vertretern in die Gremien der Ärztekammer (Wohlfahrtsfonds) und sonstige Landesorganisationen.


Die Landeszahnärztekammern besitzen Finanz- und Personalhoheit und eine weitgehende Vertragshoheit.

Die Landeszahnärztekammern werden nach außen vom gewählten Präsidenten bzw. im Verhinderungsfall vom Vizepräsidenten vertreten, die gemeinsam mit dem Finanzreferenten den Landesvorstand bilden. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Landesausschuss, der sich in Niederösterreich aus neun gewählten Delegierten zusammensetzt.



OMR DDr. Hannes Gruber
Präsident der LZÄK f. NÖ