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Parteienverkehr


Liebe Besucherinnen, liebe Besucher!

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Voranmeldung (Terminvereinbarung telefonisch 05 05 11 - 1219 oder per E-Mail) möglich.

Darüber hinaus sind wir per E-Mail unter abrechnungsstelle(at)wr.zahnaerztekammer.at erreichbar.

Wir ersuchen um Ihr Verständnis.

                       

Wenn Sie Ihre Abrechnung persönlich vorbeibringen möchten gibt es im Erdgeschoss der Weihburggasse 10-12 einen eigenen Container in den Sie alle Abrechnungsunterlagen in einem gut verschlossenen Kuvert während der Öffnungszeiten des Hauses (Mo-Do 08:00 - 16:00 Uhr, Fr 08:00-14:00) einwerfen können. Wir leeren regelmäßig und holen uns die Unterlagen in den 2. Stock um sie zu bearbeiten.

 

Eine Abrechnung über die Abrechnungsstelle bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Abrechnung aller wesentlichen Kassen
  • Akontierungen
  • Beratung bei erster Kassenabrechnung
  • Beratung bei Vertragsauslegung
  • Mehrere Abrechnungsarten
  • Datensicherheit bei Abrechnung MEDTRANS
  • Ecard-Konsultationsprüfung
  • Plausibilitätsprüfung
  • Filterfunktion
  • Fallwertstatistik Gebietskrankenkasse
  • Herausarbeitung von Korrekturen
  • Abrechnungsunterlagen
  • Unterlagen für den Steuerberater
  • Standespolitische Funktion
  • Kostengünstige Umlage für die Abrechnungsstelle


Folgende Kassen können sowohl von Vertragszahnärzten als auch von Vertragskieferorthopäden über die Abrechnungsstelle abgerechnet werden:

ÖGK, BVAEB, SVS, KFA-Wien und Graz sowie Bundesheer- und fast alle Sozialhilfescheine können über die Abrechnungsstelle abgerechnet werden.

Vorteile
1. Nur ein Übermittlungsvorgang
2. Überschaubare Zahlungen mit detaillierten Aufstellungen über alle abgerechneten Kassen.


Akontierungen

Wenn Sie eine Kassenordination eröffnen bzw. einen Kassenvertrag erhalten, haben Sie die Möglichkeit die Abrechnungsstelle bezüglich einer vorgezogenen Akontierung zu kontaktieren. Dadurch soll der Liquiditätsengpaß am Beginn der Tätigkeit gemildert werden.


Beratung bei erster Kassenabrechnung

Nach der Erstellung der ersten Kassenabrechnung haben Sie die Möglichkeit, diese vor Einreichung zur Abrechnung in der Abrechnungsstelle mit einer Mitarbeiterin durchzusehen und etwaige Fragen zu erörtern.


Beratung bei Vertragsauslegung

Besonders hilfreich ist die Beratung bei der Interpretation von Kassenvertragspositionen bei der Neueröffnung der Kassenordination. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit einen persönlichen Termin zu vereinbaren.


Abrechnungsarten

  • Zettelabrechnung
  • Diskettenabrechnung
  • Abrechnung mittels USB-Stick
  • MED-Trans (elektronische Abrechnung mit Plausibilitätsprüfung online ohne Mehrkosten)


Datensicherheit bei Abrechnung MEDTRANS

Die Abrechnung über MEDTRANS erfolgt über eine getunnelte Verbindung. Die Abrechnungsdaten werden vor der Übertragung verschlüsselt. Die verwendeten TAN-Codes sind lediglich einmal verwendbar. Die Datensicherheit entspricht dem Telebanking.


Ecard-Konsultationsprüfung

Wenn Sie die Konsultationen auf USB-Stick speichern und der Abrechnungsstelle übermitteln, werden im Zuge der Verarbeitung der Abrechnung folgende Aufstellungen für Sie erstellt:

1. Konsultation vorhanden - Abrechnung für diesen Patienten fehlt
2. Abrechnung vorhanden - Konsultation für diesen Patienten fehlt
3. Hinweis auf mögliche Kassenvertauschungen bzw. Abrechnung mit der falschen Kasse.


Plausibilitätsprüfung

Nach Einführung der verpflichtenden elektronischen Abrechnung ab dem Jahr 2003 kommt es häufiger zur Streichung von Leistungen durch die Kassen. Mittels Plausibilitätsprüfung wird darauf hingewiesen, wenn erbrachte Leistungen vermutlich abzurechnen vergessen wurden.


Filterfunktion

Treten bei der eingereichten Abrechnung Fehler auf, die eine Honorierung durch die Kasse ausschließen (z.B. Übernahmebestätigung des Pat. fehlt bei Zahnersatzanträgen), so wird der Zahnarzt vorweg kontaktiert.


Fallwertstatistik ÖGK

Jedes Quartal wird aus den über die Abrechnungsstelle abgerechneten Behandlungsfällen der ÖGK im jeweiligen Bundesland eine Fallwertstatistik erstellt. Seitens der Abrechnungsstelle wird eine Aufstellung der Abweichungen einzelner Positionen zu den Durchschnittswerten übermittelt. Daraus ist ersichtlich, welche Positionen bisher gar nicht verrechnet wurden, bzw. was im Falle einer Einladung zum amikalen Gespräch durch die Kasse wahrscheinlich Gegenstand der Besprechung sein könnte.


Herausarbeitung von Korrekturen

Bei BVAEB, SVS u. KFA-Wien werden die Korrekturen herausgearbeitet. Dadurch wird die Beeinspruchung erleichtert.


Abrechnungsunterlagen

Die Abrechnungsunterlagen werden am Ende des Quartals übermittelt. Dabei werden je Kasse alle Patienten mit dem errechneten Honorar angeführt.


Unterlagen für den Steuerberater

Am Quartalsende wird eine Aufstellung nach Kasse, Beleganzahl, Kassen- u. Patientenanteil und Zahlungsströme, wie Akontierungen und Restzahlung übermittelt.


Standespolitische Funktion

Erst die Abrechnungsstelle ermöglicht es, bei Gesamtvertragsverhandlungen auf eigenes Datenmaterial zugreifen zu können.


Kostengünstige Umlage für die Abrechnungsstelle

Mit dieser kostengünstigen Umlage stehen Ihnen alle oben angeführten Dienstleistungen zur Verfügung.

Der Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer hat in der Sitzung vom 23. Juni 2017 eine Anpassung der Umlagenordnung beschlossen:

  • Die Umlage für die Abrechnungsstelle beträgt ab der Abrechnung des 3. Quartals 2017 für Abrechner mittels Disketten, USB-Stick oder MEDTRANS 0,5 % des Kassenhonorars und für Zettelabrechner und Abrechnungen jener Kassen, bei welchen auf Grund eines Fehlers eine nochmalige Verarbeitung erforderlich ist, 1,0 % des Kassenhonorars. Es wird eine Mindestumlage von € 30,- pro Quartal eingeführt.
  • Für Abrechnungen auf Grundlage des Gratis-Zahnspangenvertrages beträgt die Umlage für die Abrechnungsstelle für Abrechner mittels Disketten, USB-Stick oder MEDTRANS 0,25 % des Kassenhonorars und für Zettelabrechner und Abrechnungen jener Kassen, bei welchen auf Grund eines Fehlers eine nochmalige Verarbeitung erforderlich ist, 0,5 % des Kassenhonorars. Es wird eine Mindestumlage von € 30,- pro Quartal eingeführt.


Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Mag. Christian Sekulin
Leitung Finanzen und IT
Tel. +43 (0) 5 05 11 -1248
Fax +43 (0) 5 05 11 - 1236
sekulin(at)wr.zahnaerztekammer.at

Julia Pachoinig
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 1216
Fax +43 (0) 5 05 11 - 1236
pachoinig(at)wr.zahnaerztekammer.at

Kontaktadresse
Abrechnungsstelle
Weihburggasse 10-12
1010 Wien