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Wichtige Informationen für Ihre Kammerbeitragsvorschreibung

 

Hier der konkrete Ablauf der Vorschreibung

Sie erhalten Ihre vorläufige Beitragsvorschreibung per Post im Mai gemäß der Höchstbemessungsgrundlage.

Dann gibt es 2 Wege:

1) Sie haben zu diesem Zeitpunkt der LZÄK für NÖ Ihren Einkommenssteuerbescheid für das zweit-vorangegangene Jahr bereits übermittelt: der ESt-Bescheid wurde berücksichtigt und die Vorschreibung im Mai erfolgt bereits in der korrigierten und tatsächlichen Höhe

2) Sie haben zu diesem Zeitpunkt der LZÄK für NÖ Ihren ESt-Bescheid noch nicht übermittelt und Ihr Einkommen vor Steuer aus dem zweitvorangegangenen Jahr liegt unter der Höchstbemessungsgrundlage von 160.000 €, dann bitte einen sogenannten Berichtigungsantrag bei der LZÄK für NÖ einbringen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Einkommenssteuerbescheid mit der Anmerkung "Bitte um Berichtigung der Vorschreibung" übermitteln.

Dafür haben Sie 6 Wochen Zeit - längstens jedoch bis zum 30. 6. des Jahres

Die tatsächliche Einhebung des Kammerbeitrages erfolgt im September als Einbehalt von Kassenhonoraren oder bei Wahl- oder Wohnsitzzahnärzten mit Zahlschein bzw. Einziehungsauftrag.

Muster Einziehungsauftrag