Information zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (Stand 31.5.2022)
Mit 1. Juni 2022 tritt die 1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft. Für die zahnärztliche Ordination ergeben sich daraus keine Änderungen.
Es gelten wie bisher die folgenden Regeln:
- Das Ordinationsteam hat eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
- PatientInnen, BesucherInnen und Begleitpersonen haben eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
- Es ist kein 2,5G Nachweis (geimpft/genesen/PCR-getestet) für das Ordinationsteam erforderlich.
Die Verpflichtung zum Tragen der Maske entfällt, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B.: Schutzwände aus Plexiglas) minimiert werden kann. Weiters bleibt die Regelung betreffend COVID-19-Beauftragten und COVID-19-Präventionskonzept aufrecht. Nähere Informationen finden Sie hier.