Hauptinhalt

Laut § 12 des Zahnärztegesetzes ist jeder Zahnarzt verpflichtet, sich vor Antritt einer zahnärztlichen Tätigkeit in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eintragen zu lassen.

Zu den Information betreffend der Erstanmeldung gelangen Sie hier

 

 

Kontakt:

Verena Prirschl
Tel.: 050511 - 3108
Fax: 050511 - 3109
prirschl(at)noe.zahnaerztekammer.at