Wenn Sie sich niederlassen bzw. eine Ordination eröffnen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen Mitglied der Österreichischen Zahnärztekammer sein. Nur, wenn Sie in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eingetragen sind, dürfen Sie in Österreich eine zahnärztliche Tätigkeit ausüben.
- Meldung an die Landeszahnärztekammer Niederösterreich: Bitte geben Sie uns schriftlich vor Eröffnung Ihrer Ordination bekannt, wo Sie sich niederlassen werden und ab wann Sie in dieser Ordination arbeiten werden. Bitte geben Sie uns auch die Telefon- und Faxnummer, Email- und Homepageadresse sowie die Öffnungszeiten bekannt.
- Für die Ausübung der selbständigen zahnärztlichen Tätigkeit, ist der Nachweis einer aufrechten Berufshaftpflichtversicherung notwendig.
Das Team der LZÄK für NÖ steht Ihnen gerne für allfällige Fragen zur Verfügung.