Wichtige Informationen für Ihre Kammerbeitragsvorschreibung
Hier der konkrete Ablauf der Vorschreibung
Sie erhalten Ihre vorläufige Beitragsvorschreibung per Post im Mai gemäß der Höchstbemessungsgrundlage.
Dann gibt es 2 Wege:
1) Sie haben zu diesem Zeitpunkt der LZÄK für NÖ Ihren Einkommenssteuerbescheid für das zweit-vorangegangene Jahr bereits übermittelt: der ESt-Bescheid wurde berücksichtigt und die Vorschreibung im Mai erfolgt bereits in der korrigierten und tatsächlichen Höhe
2) Sie haben zu diesem Zeitpunkt der LZÄK für NÖ Ihren ESt-Bescheid noch nicht übermittelt und Ihr Einkommen vor Steuer aus dem zweitvorangegangenen Jahr liegt unter der Höchstbemessungsgrundlage von 160.000 €, dann bitte einen sogenannten Berichtigungsantrag bei der LZÄK für NÖ einbringen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Einkommenssteuerbescheid mit der Anmerkung "Bitte um Berichtigung der Vorschreibung" übermitteln.
Dafür haben Sie 6 Wochen Zeit - längstens jedoch bis zum 30. 6. des Jahres
Die tatsächliche Einhebung des Kammerbeitrages erfolgt im September als Einbehalt von Kassenhonoraren oder bei Wahl- oder Wohnsitzzahnärzten mit Zahlschein bzw. Einziehungsauftrag.