Wichtige Informationen für Ihre Kammerbeitragsvorschreibung
Hier der konkrete Ablauf der Vorschreibung
Sie erhalten Ihre vorläufige Beitragsvorschreibung per Post im Mai gemäß der Höchstbemessungsgrundlage.
Dann gibt es 2 Wege:
1) Sie haben zu diesem Zeitpunkt der LZÄK für NÖ Ihren Einkommenssteuerbescheid für das zweit-vorangegangene Jahr bereits übermittelt: der ESt-Bescheid wurde berücksichtigt und die Vorschreibung im Mai erfolgt bereits in der korrigierten und tatsächlichen Höhe
2) Sie haben zu diesem Zeitpunkt der LZÄK für NÖ Ihren ESt-Bescheid noch nicht übermittelt und Ihr Einkommen vor Steuer aus dem zweitvorangegangenen Jahr liegt unter der Höchstbemessungsgrundlage von 160.000 €, dann bitte einen sogenannten Berichtigungsantrag bei der LZÄK für NÖ einbringen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Einkommenssteuerbescheid mit der Anmerkung "Bitte um Berichtigung der Vorschreibung" übermitteln.
Dafür haben Sie 6 Wochen Zeit - längstens jedoch bis zum 30. 6. des Jahres
Die tatsächliche Einhebung des Kammerbeitrages erfolgt im September als Einbehalt von Kassenhonoraren oder bei Wahl- oder Wohnsitzzahnärzten mit Zahlschein bzw. Einziehungsauftrag.
Sollten Sie während Ihrer Berufslaufbahn den zahnärztlichen Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht in Österreich ausüben (z.B.: wegen Schwangerschaft/ Karenz/ Kindererziehung, Ableistung des Präsenzdienstes oder Bildungskarenz/ Auslandsaufenthalt), geben Sie dies bitte im Vorhinein schriftlich an die Landeszahnärztekammer für Niederösterreich bekannt.
Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, einen Berufsunterbrechung in der Zahnärzteliste vermerken zu lassen, die für ihre Dauer kammerbeitragsbefreiend wirkt.