Patientenschlichtungsstelle
Die Landespatientenschlichtungsstelle für Niederösterreich bietet Patienten/innen und Zahnärzte/innen die Möglichkeit Differenzen, die vermeintliche Behandlungsfehler betreffen, auf außergerichtlichem Wege und in beiderseitigem Einvernehmen zu lösen.
Primär wird aber empfohlen Unstimmigkeiten direkt mit dem behandelnden Zahnarzt durch ein nochmaliges Gespräch zu beseitigen.
Sollte dies zu keinem Erfolg führen, kann eine Beschwerde mittels untenstehendem Beschwerdeantrag (Formular) und genauer Sachverhaltsdarstellung an die Landespatientenschlichtungsstelle für Niederösterreich gerichtet werden.
Die Möglichkeit sein Anliegen persönlich vorzutragen besteht leider nicht. Auch eine Rechtsberatung für Patienten ist nicht vorgesehen.
Eine telefonische Einreichung einer Schlichtung oder die Kontrolle einer Honorarnote ist nicht möglich, da nur schriftliche Unterlagen eingesehen und geprüft werden können. Patienten können die Patientenschlichtungsstelle immer dienstags und donnerstags jeweils von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr telefonisch kontaktieren. Telefonnummer: 0664/10 10 686
Aus rechtlichen Gründen können Preise für zahnmedizinische Leistungen nicht genannt werden. Einen Überblick finden Sie allerdings in den autonomen Honorarrichtlinien, welche aber auf eine durchschnittliche Behandlung bei einem durchschnittlichen Patienten abzielen. Diese sind auf der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer im Downloadcenter abrufbar.
Zu den autonomen Honorarrichtlinien gelangen Sie hier
Die Zuständigkeit der Landespatientenschlichtungsstelle richtet sich nach dem Bundesland, in dem der Zahnarzt seinen Berufssitz hat, und nicht nach dem Wohnort des Patienten.
Die Befassung der Schlichtungsstelle ist für den Zahnarzt und den Patienten kostenlos. Die Kosten einer allfälligen Rechtsvertretung sind jedoch selbst zu tragen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass in einem laufenden Schlichtungsverfahren Auskünfte nicht erteilt werden können. Von allen weiteren Schritten und dem Ergebnis erfolgt eine schriftliche Verständigung. Es wird daher ersucht von Telefonanfragen Abstand zu nehmen.
Zu beachten wäre noch, dass die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens für alle Beteiligten freiwillig ist, und daher auch von jeder Partei abgelehnt werden kann.