Erstanmeldung
Jeder Zahnarzt ist aufgrund der Bestimmungen des Zahnärztegesetzes (§ 12) verpflichtet, sich vor Antritt einer zahnärztlichen Tätigkeit in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eintragen zu lassen. Die Erstanmeldung findet immer im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in den Räumlichkeiten der Landeszahnärztekammer für NÖ statt. Die für die Eintragung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Meldevorschriften.
Um telefonische Terminvereinbarung unter 050511-3100 wird gebeten.