Hauptinhalt

Informationen über das Ausbildungsangebot in Niederösterreich zur ZAss und für die Fortbildung PAss finden Sie hier.

Zahnärztliche Assistenz / ProphylaxeAssistenz


In Österreich sind seit dem 1. 1. 2013 zwei Berufe in der zahnärztlichen Assistenz gesetzlich verankert:

die zahnärztliche Assistenz (ZAss) und
die Prophylaxeassistenz (PAss).

§ 72 und § 84 ZAss-Gesetz besagen sinngemäß, dass der Beruf der zahnärztlichen Assistenz die Unterstützung von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs sowie von Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie bei der Behandlung und Betreuung der Patienten einschließlich der Durchführung von organisatorischen und Verwaltungstätigkeiten in der zahnärztlichen Ordination umfasst. Die Berufsausübung der zahnärztlichen Assistenz wie auch der Prophylaxeassistenz darf nur in einem Dienstverhältnis erfolgen. Die Prophylaxeassistenz umfasst über die Tätigkeit der zahnärztlichen Assistenz hinaus die Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen zur Vorbeugung der Erkrankung der Zähne, des Mundes und der Kiefer einschließlich der dazugehörigen Gewebe nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs.

Die Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz umfasst drei Jahre und erfolgt praktisch in einem Dienstverhältnis zu einem Angehörigen des zahnärztlichen Berufs oder des Dentistenberufs und gleichzeitig in einem dreijährigen anerkannten Fachkurs.

Nach Abschluss der Ausbildung zur ZAss und nach zweijähriger Berufstätigkeit kann die Weiterbildung zur Prophylaxeassistenz erfolgen.

Um die fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren, fällt es unter die gesetzlich verankerten Berufspflichten der ZAss und PAss, berufsspezifisch regelmäßig Fortbildung zu betreiben. Um dies zu dokumentieren, hat die Österreichische Zahnärztekammer das Fortbildungszertifikat für die ZAss und das Fortbildungszertifikat für die PAss eingerichtet.

Infobox

Gesetze und Ausbildungsverordnung
Diverses
Fortbildung
Kollektivvertrag